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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Foto Fuhrmann, Schongau

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

I. Allgemein

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotodesigner erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotodesigner hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Negative, Dia-Positive, Still-Videos, in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

Dem Fotodesigner steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vom Fotodesigner hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart wurde. Überträgt der Fotodesigner Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotodesigner, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotodesigner zum Schadensersatz. Die Rohdaten verbleiben beim Fotodesigner. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotodesigner die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotodesigner bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotodesigners. Hat der Auftraggeber dem Fotodesigner keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotodesigner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotodesigner für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotodesigner wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotodesigner verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Daten zum Kauf an. Der Fotodesigner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotodesigner übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotodesigner berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotodesigners, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotodesigner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotodesigner Schadenersatzansprüche geltend machen. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotodesigener bestätigt worden sind. Der Fotodesigener haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder beim Fotodesigner eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen. Storniert oder verschiebt der Auftraggeber einen fest gebuchten Fototermin weniger als 48 Stunden vor dem Termin aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotodesigner ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars zu; für Termine am Samstag, Sonntag oder Feiertag gilt eine Frist von zwei Werktagen vor dem Termin. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotodesigners.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zubehandeln.

VIII. Nutzung und Verbreitung

Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotodesigners im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotodesigner und dem Auftraggeber gestattet. Die Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotodesigner auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung des Fotodesigners benutzt werden dürfen, z. B. im Internet oder in Printmedien. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

IX. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotodesigners.

Diese AGB gelten ab März 2014